Nach Ablauf der Frist dürfen nur noch LKWs bis 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (Klasse C1) gelenkt werden. Bis zu 18 Monate nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt – ohne Prüfung
kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – praktische Prüfung (keine Theorieprüfung am Computer) – die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt.
Nach Ablauf der Frist (31.10.2000) dürfen nur noch LKWs bis 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (Klasse C1 mit 5 Jahren befristet) gelenkt werden.
Bis zu 18 Monaten nach Ablauf der Frist (30.04.2002) kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt – ohne Prüfung. Ab 18 Monate – 5 Jahre nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C1 (10 Jahre befristet) wird neu erteilt – ohne Prüfung.
45. Geburtstag am 10.04.2000 – ärztliche Gutachten bis spätestens 09.04.2003 – 18 Monate nach Ablauf der Frist ist spätestens ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C zu stellen und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorzulegen – spätester Termin 9.10.2004.