C - Rechts­information

C - Führerschein ab 01. Januar 1997

Ab dem 01.01.1997 sind C- Führerscheine auf 5 Jahre - ab dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre, befristet. Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden.

Wie erhalte ich eine Neuerteilung?

Bis zu 18 Monate nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C  und ein ärztliches Gutachten  bei zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden –  die Lenkberechtigung der Klasse C wird neu erteilt – ohne Prüfung

Wie erhalte ich eine Neuerteilung, wenn die Frist versäumt wurde?

Bitte sich hier direkt an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz zu wenden.