Eine Lenkberechtigung der Klasse C1, die vor dem 31.03.2001 erteilt wurde (sofern sie nicht ab der Vollendung des 21. Lebensjahres des Lenkers zur Klasse C wird), gilt daher bis zum 30.03.2011. Bei einer späteren Ausstellung der Lenkberechtigung der Klasse C1 verschiebt sich entsprechend die 10-Jahresfrist. Zur Verlängerung muss ein Antrag gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden.
Nach Ablauf der Frist die Lenkberechtigung der Klasse C1 erlischt. Bis zu 18 Monate nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird neu erteilt – ohne Prüfung
kann ein Antrag auf Neuerteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C1 gestellt und ein ärztliches Gutachten (siehe Ärzteliste) vorgelegt werden – praktische Prüfung (keine Theorieprüfung am Computer) – die Lenkberechtigung der Klasse C1 wird neu erteilt.